auch Fachanwältin für Familienrecht

 


 

Tätigkeitbereiche

Referat Familienrecht neben Familienrecht, Verkehrsrecht, Rechte des Vermieters, Arbeitsrecht

 

Vita

seit Juni 2018
Bürogemeinschaft Overather Anwälte

2010 – 2018
Rechtsanwältin in der Kanzlei Sonnenschein-Berger

2009 – 2012
Lektorat Deubner Verlag, Verkehrsrecht, Produktmanagement Referat Erbrecht

1999 – 2010
Rechtanwältin Zivilrecht  im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen

1999
Zulassung als Rechtsanwältin

1989 – 1992
BTA Bayer AG Leverkusen, zentrale Forschung

 

Familienrecht

Mit den zunehmenden gesellschaftlichen Veränderungen ändern sich auch die Strukturen in den Familien.

Alter und die Versorgungssituation der Eltern wie auch die Trennung bzw. Scheidung bringt nicht nur persönliche Auseinandersetzungen mit sich, sondern hat meist auch einschneidende Auswirkungen auf die Einkommens- und Vermögenssituation .

Für den Partner, der ab Trennung ein Kleinkind betreut und zu Hause bleibt oder lediglich in Teilzeit arbeitet, wird die Unterhaltsfrage existentiell.

Wegen dieser weitrechenden Konsequenzen sollten Betroffene sich in der Trennungssituation oder bei absehbaren Versorgungslücken der Eltern unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Aber auch in anderen Situationen – etwa der Gründung einer neuen Familie, der Gründung eines Unternehmens und der damit verbundenen Absicherung der Familie – besteht erhöhter Beratungsbedarf. Mit allen anstehenden Fragen können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Im Rahmen meiner täglichen Arbeit decke ich sämtliche Bereiche des Familienrechts ab. Die häufigsten Themen sind hier:

Beratung vor der Eheschließung und während der Ehe

  • Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen auch unter Berücksichtigung erbrechtlicher Konsequenzen
  • Beratung und Ausarbeitung von Verträgen für gleichgeschlechtliche Ehen

Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung

  • Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche und die Ihrer Kinder während der Trennungszeit bzw. Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts
  • Schutzanträge bei gewalttätigen Übergriffen durch den Partner/Wohnungszuweisung
  • Beratung und Ausarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Beratung und Vertretung bei der Durchführung des Scheidungsverfahrens

  • Beratung hinsichtlich der Durchführung des Scheidungsverfahrens, auch gemeinsam mit Ihrem Partner möglich (“einvernehmliche Scheidung”)
  • Durchführung des Scheidungsverfahrens bei Gericht, Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe .
  • Erörterung des Versorgungsausgleichs (Ausgleich der Rentenanwartschaften),
  • Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche und die Ihrer Kinder nach der Scheidung
  • Ausgleich des gemeinsamen Vermögens (Zugewinnausgleich), Teilung des Hausrates

Beratung und Vertretung des Kindes- und Ehegattenunterhalts

Beratung und Vertretung im Bereich des  Elternunterhaltes

  • Beratung bei Inanspruchnahme durch das Sozialamt auf Zahlung von Unterhalt für Ihre Eltern.

 

Mitgliedschaften 

Arbeitsgemeinschaft Familien- & Erbrecht (Kölner Anwaltsverein), Rechtsanwaltskammer Köln